Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Frauen

Eine Information des Bayerischen Landeskriminalamtes


Auszüge:

Untersuchungen haben gezeigt, daß viele Täter nicht mit dem aktiven Gegenwehrverhalten des Opfers rechnen. Der Täter glaubt, ohne großen Widerstand zum Ziel zu kommen, und ist überrascht, wenn sich das Opfer durch aggressives Schreien (z.B. "Hau ab!", "Hör auf!") oder mit gleichzeitigem Abwehrverhalten zur Wehr setzt.

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Ein entscheidendes Ergebnis war, daß die Täter sich nicht aus heiterem Himmel für ein bestimmtes Opfer entschieden, sondern der unbewußten Wahrnehmung von ebenso unbewußt gesendeten Signalen folgten. Im Ergebnis wurden vor allem solche Personen als Opfer ausgesucht, die unsicher wirkten.

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Einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Gewalt an Frauen leisten Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse. Da es bei ihnen keineswegs nur um die physische, sondern auch um die psychische Wehrbereitschaft und Wehrhaftigkeit geht, sind neben praktischen Übungen vor allem auch umfangreiche Hintergrundinformationen erforderlich, um das Sicherheitsgefühl, den Widerstandswillen und notfalls auch die Kampfbereitschaft der Kursteilnemerinnen zu stärken.

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Weitere Probleme ergeben sich für Frauen aufgrund des mangelnden Vertrauens in ihre eigene Wehrhaftigkeit und des teilweise fehlenden Wissens, wie sie sich gegen Angriffe zur Wehr setzen können.

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Auch Fallübungen sind für Frauenkurse von Bedeutung, da gerade bei den gefürchtenen überfallartigen Sexualstaftaten die Opfer oftmals zu Boden geworfen werden. "Gutes Fallen" ist die Grundlage für eine erfogreiche Gegenwehr. Durch Sturzübungen vorwärts, rückwärts und seitwärts soll erreicht werden, daß die Frauen im Ernstfall vor allem durch den Schutz des Kopfes ihre Handlungsfähigkeit bewahren. Diese Übungen sollten auch auf Hartböden durchgeführt werden. Des weiteren sollten Abwehrmöglichkeiten in Bodenlage vermittelt werden.

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Zentrales Ziel bei Kursen für Frauen darf nicht die Vermittlung von Kampftechniken sein, sondern die Schaffung der für eine Abwehr/Gegenwehr erforderlichen psychischen Voraussetzungen:

  • Bestärkung der Kursteilnehmerinnen darin, gegen ihren Willen nichts mehr zu erdulden.

  • Gedankliche Auseinandersetzung mit bedrohlichen Ausnahmesituationen, um ein zielgerichtetes Verhalten ohne Denkblockaden und Panikverhalten zu gewährleisten.
  • Abbau des weitverbreiteten Vorurteils, daß Gegenwehr nicht nur nichts nützt, sondern in der Regel sogar zu einer Eskalation der Gewalthandlungen des Angreifers führt.
    Eine Studie der Polizei Hannover zum Gegenwehrverhalten bei Vergewaltigungen und Sexuellen Nötigungen zeigt, daß bereits bei leichter konsequenter Gegenwehr der Frauen 68,4% der Täter die Tat abbrachen. Bei massiver Gegenwehr konnten sogar 84,3 % der Frauen den Täter zur Aufgabe seines Vorhabens bewegen.
  • Abbau des Vorurteils, daß Frauen wegen einer kräftemäßigen Unterlegenheit nicht in der Lage seien, sich gegen Männer zu wehren. Der Wirkung der Tatschockumkehrung (s.o.) auf den Täter kommt hier besondere Bedeutung zu.
  • Verdeutlichung der Tatsache, daß eine zielgerichtete Abwehr die Erfolgsquote des Wehrverhaltens deutlich erhöht, selbst wenn der Angreifer körperlich überlegen erscheint.


Frauen sollen lernen, ihre anerzogene Hemmschwelle gegenüber der Anwendung aggressiven Verhaltens zu überwinden und erkennen, daß sie stark sind und auch scheinbar weit überlegene Täter durch gezielte und konsequente Handlungen außer Gefecht setzen können.


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